2. Behandlungspflege
Das Erbringen von medizinischen Leistungen wird Behandlungspflege genannt. Hierzu gehören z. B. Tätigkeiten wie das Wechseln von Wundverbänden, die Gabe von Medikamenten, die Verabreichung von Injektionen (z. B. Heparin oder Insulin) oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Behandlungspflege wird im Rahmen der sogenannten „Häuslichen Krankenpflege“ verordnet, wenn sie nötig ist, um die Therapie des Arztes sicherzustellen, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder um die Entlassung aus dem Krankenhaus zu ermöglichen. Sie muss von einem Arzt verordnet und von der Krankenkasse, die auch die Kosten hierfür übernimmt, genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass weder die pflegebedürftige Person selbst noch deren Angehörige die vom Arzt verordneten Tätigkeiten übernehmen können.
3. Hausnotruf
Unser 24-Stunden-Hausnotruf bietet Ihnen Sicherheit, wenn Sie alleine wohnen. Auf Knopfdruck erhalten Sie schnelle Hilfe im Notfall, pflegerische Betreuung oder weitere Serviceleistungen. Das gibt Ihnen und Ihren Angehörigen ein beruhigendes Gefühl und mehr Lebensqualität.
4. Essen auf Rädern
Wir liefern Ihnen täglich – auch am Wochenende und an Feiertagen – abwechslungsreiche, seniorengerechte Gerichte (Vollkost-, Diabetiker- und Schonkostgerichte). Auf Wunsch wird Ihnen die Mahlzeit von unseren Pflegerinnen und Pflegern auf dem Teller angerichtet.
5. Beratungseinsatz nach § 37 ABS. 3 SGB XI
Der Gesetzgeber sieht vor, dass sich alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen, jedoch keine Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, regelmäßig einem Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst unterziehen müssen. Ziel dieser Beratungseinsätze ist es, sicherzustellen, dass die pflegebedürftige Person adäquat versorgt wird. Diese Beratungseinsätze bieten zugleich die Möglichkeit, offene Fragen zu Pflegethemen zu anzusprechen, Informationen über mögliche Pflegehilfsmittel zu erhalten oder Anträge zu stellen. Die Beratungseinsätze müssen bei Pflegegrad 4 und 5 in jedem Quartal stattfinden, bei Pflegegrad 2 und 3 zweimal im Jahr. Bei Pflegegrad 1 kann der Beratungseinsatz freiwillig in Anspruch genommen werden
6. Betreutes Wohnen in der COBI Seniorenresidenz
Die COBI SENIORENRESIDENZ wird ab Herbst 2017 neue Maßstäbe für exklusives Service-Wohnen im Alter setzen. Die relativ kleine Zahl von nur 17 Mietwohnungen erlaubt ein Miteinander und bietet Raum für Eigeninitiative. Die COBI SENIORENRESIDENZ richtet sich nach den Bedürfnissen und Ansprüchen einer neuen, selbstbestimmenden Seniorengeneration. Die barrierefreien Wohnungen lassen anfangs nicht zwingend erkennen, dass sie für ältere Menschen ausgelegt sind. Sollte die Mobilität abnehmen, sind die notwendigen Vorrichtungen schnell nachgerüstet und die Services für betreutes Wohnen bereitgestellt. Vor allem aber bietet COBI mit seiner eleganten Architektur, dem Hafen quasi vor der Haustür und dem vielfätigen Kulturangebot von Stralsund eine Wohnsituation, die sich Tag für Tag wie Urlaub anfühlt.