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Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftig sind laut Gesetz Personen, die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche oder psychische Schädigungen, Beeinträchtigungen körperlicher, kognitiver oder psychischer Funktionen sowie gesundheitlich bedingte Anforderungen oder Belastungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Diese Voraussetzungen müssen für voraussichtlich mindestens 6 Monate gegeben sein.

Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?

MODUL 1

Mobilität

z.B. Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen

MODUL 2

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

z.B. örtliche und zeitliche Orientierung

MODUL 3

Selbststeuerungskompetenz bzw. Verhalten und psychische Problemlagen

z.B. örtliche und zeitliche Orientierung

MODUL 4

Fähigkeit zur Selbstversorgung

Grundpflege, z.B. Körperpflege, Ernährung

MODUL 5

Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen/Belastungen

z.B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung

MODUL 6

Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

z.B. Gestaltung des Tagesablaufs

MODUL 7*

Außerhäusliche Aktivitäten

z.B. Teilnahme an Veranstaltungen und Nutzung von öffentlichen Transportmitteln

MODUL 8*

Haushaltsführung

z.B. Einkaufen, Waschen, Putzen

* MODUL 7 und MODUL 8 werden nicht zur Bewertung herangezogen, sondern bei der Pflegeplanung, Pflegeberatung und Versorgungsplanung berücksichtigt.

Die Gesamtbewertung der Punkte aus den Modulen findet dann wie folgt prozentual bei der Einstufung in die 5 Pflegegrade Berücksichtigung:

  • MODUL 1
  • 10%
  • MODUL 2 oder 3**
  • 15%
  • MODUL 4
  • 40%
  • MODUL 5
  • 20%
  • MODUL 6
  • 15%

** Nur das Modul mit dem höheren Wert wird für die Einstufung berücksichtigt.

(Komplettansicht der Tabelle im Querformat)
GesamtpunktePflegegradBeeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
12,5 bis unter 271geringe Beeinträchtigung
27 bis unter 47,52erhebliche Beeinträchtigung
47,5 bis unter 703schwere Beeinträchtigung
70 bis unter 904schwerste Beeinträchtigung
90 bis 1005schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Wie beantrage ich eine Einstufung in einen Pflegegrad?

Ein Antrag auf Einstufung der Pflegebedürftigkeit wird bei der Pflegekasse gestellt (erreichbar über Ihre Krankenversicherung). Die Antragstellung kann formlos erfolgen oder es kann ein entsprechendes Formular bei Ihrer Pflegekasse angefordert werden, das Sie ausgefüllt und unterschrieben an die Pflegeversicherung zurücksenden. Sollte eine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden, werden die Leistungen rückwirkend ab Eingang des Antrags auf Einstufung der Pflegebedürftigkeit übernommen.

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DELPHIN Pflegedienst
Papenstraße 5
18439 Stralsund

verwaltung@delphin-pflegedienst.de
Tel. 03831 49 32 00

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