
Wer ist pflegebedürftig?
Pflegebedürftig sind laut Gesetz Personen, die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche oder psychische Schädigungen, Beeinträchtigungen körperlicher, kognitiver oder psychischer Funktionen sowie gesundheitlich bedingte Anforderungen oder Belastungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Diese Voraussetzungen müssen für voraussichtlich mindestens 6 Monate gegeben sein.
Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?
MODUL 1
Mobilität
z.B. Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen
MODUL 2
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
z.B. örtliche und zeitliche Orientierung
MODUL 3
Selbststeuerungskompetenz bzw. Verhalten und psychische Problemlagen
z.B. örtliche und zeitliche Orientierung
MODUL 4
Fähigkeit zur Selbstversorgung
Grundpflege, z.B. Körperpflege, Ernährung
MODUL 5
Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen/Belastungen
z.B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung
MODUL 6
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
z.B. Gestaltung des Tagesablaufs
MODUL 7*
Außerhäusliche Aktivitäten
z.B. Teilnahme an Veranstaltungen und Nutzung von öffentlichen Transportmitteln
MODUL 8*
Haushaltsführung
z.B. Einkaufen, Waschen, Putzen
* MODUL 7 und MODUL 8 werden nicht zur Bewertung herangezogen, sondern bei der Pflegeplanung, Pflegeberatung und Versorgungsplanung berücksichtigt.
Die Gesamtbewertung der Punkte aus den Modulen findet dann wie folgt prozentual bei der Einstufung in die 5 Pflegegrade Berücksichtigung:
- MODUL 1
- 10%
- MODUL 2 oder 3**
- 15%
- MODUL 4
- 40%
- MODUL 5
- 20%
- MODUL 6
- 15%
** Nur das Modul mit dem höheren Wert wird für die Einstufung berücksichtigt.
(Komplettansicht der Tabelle im Querformat)
Gesamtpunkte | Pflegegrad | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
---|---|---|
12,5 bis unter 27 | 1 | geringe Beeinträchtigung |
27 bis unter 47,5 | 2 | erhebliche Beeinträchtigung |
47,5 bis unter 70 | 3 | schwere Beeinträchtigung |
70 bis unter 90 | 4 | schwerste Beeinträchtigung |
90 bis 100 | 5 | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Wie beantrage ich eine Einstufung in einen Pflegegrad?
Ein Antrag auf Einstufung der Pflegebedürftigkeit wird bei der Pflegekasse gestellt (erreichbar über Ihre Krankenversicherung). Die Antragstellung kann formlos erfolgen oder es kann ein entsprechendes Formular bei Ihrer Pflegekasse angefordert werden, das Sie ausgefüllt und unterschrieben an die Pflegeversicherung zurücksenden. Sollte eine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden, werden die Leistungen rückwirkend ab Eingang des Antrags auf Einstufung der Pflegebedürftigkeit übernommen.